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Online-Auktion eBay - das Internet-Auktionshaus

Die Geschäftsidee von eBay besteht darin, eine Internet-Plattform für den Verkauf von beliebigen Waren zur Verfügung zu stellen. Die Firma eBay selbst tritt dabei nur als Vermittler eines Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer auf. Entsprechend erfolgt die Abwicklung einschließlich Bezahlung und Versand ohne die Beteiligung von eBay. Die Nutzung der Plattform kostet den Verkäufer eine Gebühr, für den Käufer ist sie dagegen kostenlos. Für den Verkauf werden drei Konzepte angeboten:

Verkauf gegen Höchstgebot

Dies ist das Verkaufsverfahren, das den Erfolg von eBay begründete. Der Anbieter einer Ware gibt einen Startpreis und einen Endtermin für die „Versteigerung“ vor. Die Interessenten haben dann die Möglichkeit, einen Betrag auf den jeweiligen Artikel zu bieten. Sie können jederzeit von konkurrierenden Interessenten überboten werden. Der aktuelle Stand der Gebote ist jederzeit für alle Beteiligten einsehbar. Derjenige Bieter, der zum Endzeitpunkt der Auktion den höchsten Betrag geboten hat, nimmt das vom Verkäufer bereits verbindlich abgegebene Angebot an. Ein Zuschlag wird gerade nicht erteilt (erst recht kein Zuschlag durch Zeitablauf). Auch ist der Begriff „Versteigerung“ nicht technisch zu verstehen i. S. d. § 156 BGB. Vielmehr handelt es sich um einen Kaufvertrag mit der Besonderheit, dass die Annahme von demjenigen Bieter abgegeben wird, der zu dem vom Verkäufer festgelegten Zeitpunkt das höchste Gebot abgegeben hat. Der Preis ist dabei nicht identisch mit dem maximalen Gebot, sondern ist eine Währungseinheit (zum Beispiel Euro) höher als das zweithöchste Gebot. Es handelt sich um eine sogenannte Englische Zweitpreis- oder Vickrey-Auktion. Ein Interessent muss erst dann den von ihm gebotenen Maximalpreis bezahlen, wenn es einen zweiten Interessenten gibt, der ein ähnlich hohes Gebot abgibt.

Verkauf zum Festpreis

Der Verkäufer bietet eine Ware für eine von ihm festgelegte Frist zu einem festen Preis an. Den Zuschlag erhält der erste Interessent, der bereit ist, diesen Preis zu zahlen. Die Angebote zum Festpreis werden auf den eBay-Seiten parallel zu den Versteigerungen aufgeführt. Diese Variante wird von eBay „Sofort Kaufen“ genannt.

Permanentes Angebot

Ein Verkäufer kann seine Waren permanent auf einer Webseite von eBay anbieten, die ausschließlich seine Angebote enthält. Auf diesen „eBay Shop“ genannten Seiten können Waren permanent und ohne Verfallstermin angeboten werden. Zusätzlich werden dort Waren aufgelistet, die der Verkäufer nach den Regeln der Versteigerung oder zum Festpreis verkauft.

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